USA Einreise | Einreisebestimmungen für SchweizerInnen

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USA Einreise | Einreisebestimmungen für SchweizerInnen

USA Einreise

USA Einreisebestimmungen: Ausnahme-Situation Corona Pandemie beendet

Am 11.05.2023 sind die Corona-Notstandsregelungen ausgelaufen, was zur Folge hat, dass USA Einreisende keinen Corona-Impfnachweis mehr benötigen.

 

USA – Einreisebestimmungen für SchweizerbürgerInnen

Die Einreise in die USA ist für Schweizer Staatsangehörige relativ unkompliziert möglich, so lange man dort nicht arbeiten oder studieren möchte. In diesen speziellen Fällen ist immer ein Visum nötig.

 

Für touristische und geschäftliche Reisen mit Aufenthalt bis maximal 90 Tage sowie für einen Umsteigevorgang in den USA (Transit) reicht für Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger ein mindestens sechs Monate über das Rückreisedatum hinaus gültiger Reisepass mit Chip, ein sogenannter „Biometrischer Pass“. Dies gilt auch für Kinder ab Geburt, der Eintrag in den Pass eines Elternteils ist nicht möglich. Mit einem Provisorischen Pass (Notpass) wird hingegen immer ein Visum benötigt. Mehr Informationen zum Schweizerpass finden Sie unter http://www.schweizerpass.ch.

USA Einreise | ESTA (Electronic System for Travel Authorization)

Zusätzlich zum regulären Schweizerpass müssen sich alle Schweizer Reisenden bis spätestens 72 Stunden vor Abreise zwingend unter http://esta.cbp.dhs.gov registrieren. Das ESTA (Electronic System for Travel Authorization) ersetzt die früher im Flugzeug ausgefüllten Einreiseformulare. 

 

Achtung: Es kann bis zur Bestätigung des ESTA zu Wartezeiten von mehreren Tagen kommen, da die Anträge vertieft überprüft werden können. Deshalb ist eine frühzeitige Einholung der Autorisierung sehr wichtig. Wird das ESTA abgelehnt, muss ein Visum eingeholt werden, was eine langwierige und kostspielige Angelegenheit ist.

 

Apropos Kosten: Für das ESTA werden zurzeit US$ 21.00 verlangt, welche nur mit einer Kreditkarte beglichen werden können. 

 

Bitte beachten: Die visafreie Einreise mit dem ESTA ist nicht möglich, wenn die Reisenden seit dem Januar 2021 in Kuba waren oder seit dem 1. März 2011 den IranIrak, Nordkorea Syrien, Sudan, Libyen, Somalia, Syrien und den Jemen besucht haben. Auch ist eine visafreie Einreise in die USA nicht möglich für Personen welche eine Staatsbürgerschaft der oben genannten Länder haben. Hier geht es zur aktuellen Visa-Ausschluss-Liste der Vereinigten Staaten von Amerika: https://www.state.gov/state-sponsors-of-terrorism/

Vor dem Abflug in Europa

Vor dem Abflug in Europa werden die Pässe am Flughafen mehrmals kontrolliert und die Namen mit dem Boardingpass abgeglichen. Dies kann zu Wartezeiten führen, begeben Sie sich deshalb rechtzeitig an den Flughafen und rechnen Sie auch nach dem Check-in genügend Zeit bis zum Abflug ein.

 

Es kann sein, dass bei der Sicherheitskontrolle die Funktionstüchtigkeit der elektronischen Geräte (z. B. Handy, Tablet, Digicam etc.) überprüft wird. Deshalb müssen die Akkus ausreichend geladen sein. Kann das Gerät nicht gestartet werden, wird es als gefährlich eingestuft, allenfalls eingezogen und ersatzlos vernichtet.

Bei der Einreise in die USA

Bei der Einreise in die USA ist auch wieder mit langen Wartezeiten zu rechnen. An einigen Flughäfen werden die benötigten Angaben für die Einreise und den Zoll an Bildschirm-Terminals (APC Automated Passport Control) selbst eingegeben (deutsche Spracheinstellung möglich), danach werden die Reisenden an einen Schalter verwiesen. An anderen Flughäfen sind nur von Personen besetzte Schalter vorhanden, hier muss das Zollformular in Papierform ausgefüllt werden.

 

Wichtig: Die APC stehen nur Personen offen, die bereits einmal mit dem ESTA in die USA eingereist sind. Reist jemand zum ersten Mal unter dem Programm in die USA, muss immer direkt ein Schalter aufgesucht werden.

 

Am Schalter oder den APC-Terminals werden von allen Reisenden die Fingerabdrücke elektronisch abgenommen und dauerhaft gespeichert. Dazu wird auch ein digitales Foto ihres Gesichts erstellt. Die Verweigerung dieser Aufnahme führt automatisch zur Rückweisung.

 

Zudem kann die Vorweisung der Bestätigung des Rück- oder Weiterfluges verlangt werden. Halten Sie diese Informationen deshalb griffbereit.

 

Aufgepasst: Auch ein gültiger Pass und ein bewilligtes ESTA garantieren nicht, dass Reisende in die USA eingelassen werden. Die endgültige Entscheidung treffen immer die Beamtinnen und Beamten bei der Einreisekontrolle. Es gilt deshalb, trotz der langen Wartezeit nach dem Flug stets freundlich zu sein und die gestellten Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten - auch empfehlen wir dringend, auf lustig gemeinte Sprüche zu verzichten.

 

Staatsangehörige anderer Nationen erkundigen sich bitte rechtzeitig bei der für sie zuständigen Amerikanischen Niederlassung (Botschaft bzw. Konsulat) nach den für sie gültigen Einreisebestimmungen.


Diese Informationen verstehen sich nur als Planungshilfe. Alle Reisenden sind stets selbst für die Beschaffung, die Gültigkeit sowie und Vollständigkeit ihrer Reiseunterlagen verantwortlich. Die Vorschriften können jederzeit und auch kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Haftung bei einer verweigerten Einreise. Werfen Sie auch einen Blick auf die Einfuhrbestimmungen der USA.

 

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